LAP LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG
ZUR ZAHNÄRZTLICHEN FACH-ASSISTENZ
Die Landeszahnärztekammer Burgenland bietet in Zusammenarbeit mit der Lehrlingsstelle
des Burgenlandes den AbsolventInnen der ZAss-Lehrgänge Burgenland die Möglichkeit
eines außerordentlichen Antritts zur Lehrabschlussprüfung.
Voraussetzung für einen Antritt gemäß § 23 Abs.5lit.A:
Abschluss der Ausbildung zur zahnärztlichen Assistenz, ZassAV.BGBl. II Nr.283/2013
d.h. 3 jährige praktische Ausbildung in einer Ordination,
sowie Abschluss eines theoretischen Fachkurses (Anlehre)

Mehr dazu: LAP-Flyer A5 20XX